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ab dem vollendeten 13.Lebensjahr |
A. Kursort: Der Kurs kann überall dort abgehalten werden, wo für die praktischen Übungen ein begrenzter Wasserbereich mit ca. 4 m Tiefe zur Verfügung steht. B. Vorbedingung: Teilnahmeberechtigt sind aktive ÖWR-Mitglieder, die im Besitz des ÖWR-Helferscheines sind. C. Abschlussprüfung: Grundsätzlich sind nur ÖWR-Lehrtauchscheininhaber zur Prüfungsabnahme berechtigt. Sie bestätigen den erfolgreichen Kursabschluss auf der letzten Seite der Mitgliedskarte des Prüflings (unter „Raum für besondere Eintragungen“). D. Erforderliche praktische Fähigkeiten:
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